Leistungsmessung

Die Bewertungskriterien für die Leistungen der Schülerinnen und Schüler im Fach Physik sind im Lehrplan des Landes Schleswig-Holstein für das Fach Physik festgelegt:

„Folgende Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Einstellungen der Schülerinnen und Schüler sind durch die Lehrkraft einzuschätzen und zu dokumentieren:

  • Kenntnisse physikalischer Sachverhalte und Methoden hinsichtlich Umfang und Tiefe
  • Fähigkeit, unterschiedlich komplexe physikalische Sachverhalte und Methoden zu erfassen
  • Fähigkeit, mit physikalischen Sachverhalten und Methoden angemessen umzugehen Fähigkeit, Beobachtungen, Inhalte und Ergebnisse in unterschiedlichen Repräsentationsformen adäquat darzustellen
  • Fähigkeit, naturwissenschaftliche Arbeitsweisen und Verfahren anzuwenden
  • Fertigkeit und Fähigkeit, angeleitet und selbständig zu experimentieren
  • Bereitschaft und Fähigkeit, physikalische Aufgabenstellungen allein oder in Gruppen zu bearbeiten
  • Bereitschaft und Fähigkeit, Modellvorstellungen zu entwickeln und anzuwenden.

Die Zeugnisnote wird in fachlicher und pädagogischer Abwägung aus den Einschätzungen mehrerer, verschiedenartiger Unterrichtsbeiträge gebildet.
Werden auch Klassenarbeiten in die Gesamtbewertung einbezogen, so hat der Bereich der Unterrichtsbeiträge gegenüber dem Bereich der Klassenarbeiten ein stärkeres Gewicht."

Letzte Änderung : 25. August 2008, 12:13:35 Peter Schlieper