Grundlage der Leistungsbewertung im Fach Musik sind mündliche und schriftliche Leistungsnachweise, wobei in der Sekundarstufe I den mündlichen ein deutlich größeres Gewicht zukommt.
Mündliche Leistungsnachweise:
Kontinuität und Qualität der Unterrichtsbeiträge in Unterrichtsgespräch, Diskussion und Bericht über Ergebnisse von Gruppen- und Partnerarbeiten;
Kontinuität und Qualität der praktischen Unterrichtsbeiträge und Gestaltungsaufgaben.
Schriftliche Leistungsnachweise:
Mindestens ein Test pro Schulhalbjahr;
Hausaufgaben;
(Hör)protokolle;
Referate.
Mündliche Leistungsnachweise:
Kontinuität und Qualität der Unterrichtsbeiträge in Unterrichtsgespräch, Diskussion, Auswertung der Hausaufgaben, Vortrag von Referaten, Präsentationen;
Engagement bei Gruppen- und Partnerarbeiten.
Praktisch-gestalterische Leistungsnachweise:
instrumentale, vokale und mediale Darstellung;
Qualität der Gestaltungsaufgaben, Produkte projektorientierter Einheiten;
ggf. Kompositionen, Arrangements.
Schriftliche Leistungsnachweise:
eine Klausur pro Halbjahr (außer in 13.2.);
Schriftliche Überprüfungen in Form von Tests;
Hausaufgaben;
Referate.