Diagnostik und Leistungsmessung

Grundlage der Leistungsbewertung im Fach Musik sind mündliche und schriftliche Leistungsnachweise, wobei in der Sekundarstufe I den mündlichen ein deutlich größeres Gewicht zukommt.

Sekundarstufe I (Orientierungs- und Mittelstufe))

Mündliche Leistungsnachweise:

  • Kontinuität und Qualität der Unterrichtsbeiträge in Unterrichtsgespräch, Diskussion und Bericht über Ergebnisse von Gruppen- und Partnerarbeiten; 

  • Kontinuität und Qualität der praktischen Unterrichtsbeiträge und Gestaltungsaufgaben. 

 

Schriftliche Leistungsnachweise:

  • Mindestens ein Test pro Schulhalbjahr; 

  • Hausaufgaben; 

  • (Hör)protokolle; 

  • Referate.

Sekundarstufe I (Oberstufe)

Mündliche Leistungsnachweise:

  • Kontinuität und Qualität der Unterrichtsbeiträge in Unterrichtsgespräch, Diskussion, Auswertung der Hausaufgaben, Vortrag von Referaten, Präsentationen; 

  • Engagement bei Gruppen- und Partnerarbeiten. 

 

Praktisch-gestalterische Leistungsnachweise:

  • instrumentale, vokale und mediale Darstellung; 

  • Qualität der Gestaltungsaufgaben, Produkte projektorientierter Einheiten;

  • ggf. Kompositionen, Arrangements. 

 

Schriftliche Leistungsnachweise:

  • eine Klausur pro Halbjahr (außer in 13.2.); 

  • Schriftliche Überprüfungen in Form von Tests; 

  • Hausaufgaben; 

  • Referate.

Letzte Änderung : 18. Februar 2011, 19:13:16 Ralf-Henning Steinmetz