Schüler, Eltern und Lehrer unterstützen die Klassenfahrten, Projektreisen, Kursfahrten und Austauschprogramme als wichtige Bestandteile des Schullebens. Sie dienen der Verbesserung der Klassengemeinschaft, der Erweiterung des Fachwissens, der Fremdsprachenkompetenz und des kulturellen Horizontes, der politischen Bildung, der Auseinandersetzung mit anderen Kulturen sowie dem Aufbau und der Pflege internationaler Beziehungen und Partnerschaften.
Im Rahmen von G 8 findet in der Orientierungs-, Mittel- und Oberstufe jeweils eine Fahrt statt, die von der jeweiligen Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer in Absprache mit den Eltern und den Schülerinnen und Schülern der jeweiligen Klasse organisiert und durchgeführt wird.
Die Klassen- oder Kursfahrten sollen vor allem die Klassengemeinschaft stärken, sollen aber auch unter einem inhaltlichen Schwerpunkt stehen (z.B. fachlich, kulturell, sportlich, politisch – Berlinfahrt –, beruflich etc.). Ziele, Inhalte, Kostenrahmen und Dauer der Klassen- und Kursfahrten werden von den begleitenden Lehrkräften vorgeschlagen und mit den Schülern sowie den Eltern der Lerngruppe gemeinsam erörtert und festgelegt. An diesen Fahrten nehmen grundsätzlich alle Schüler der Klasse bzw. des Jahrgangs oder der Lerngruppe teil. Alle Fahrten müssen von der Schulleitung genehmigt werden.
Als ungefähre Richtwerte für Zeitrahmen und Finanzen gelten:
Orientierungsstufe bis 5 Tage, Mittelstufe bis 7 Tage, Oberstufe bis 10 Tage;
bis 200 Euro (Ende 5./Anfang 6. Klasse), bis 250 Euro (in Klasse 8 oder 9), bis 550 Euro (im 10. oder 11. Jahrgang)
(Bei jeder dieser Fahrten wird ab 2011 bis 2014 jeweils jährlich eine Kostensteigerung von 4%, aufgerundet auf ganze Euro, gesetzt.)
Im Einzelfall sind Abweichungen von den Richtwerten möglich und benötigen deshalb
eine Genehmigung durch die Schulleitung.
Eltern, die Schwierigkeiten bei der Finanzierung haben, können auf Antrag des
Klassenlehrers von der Schule mit einer Kostenbeteiligung unterstützt werden.
Zusätzlich zu den Kurs- und Klassenfahrten können Projektfahrten stattfinden. Diese Projektfahrten sollen allerdings nur nach Information und nach Anhörung der Klassenkonferenzmitglieder erfolgen. Außerdem benötigen diese Projektfahrten der Genehmigung durch die Schulleitung.
Ziele, Inhalte und der Kostenrahmen einer solchen zusätzlichen Fahrt sind mit den betroffenen Schülern und Eltern gemeinsam festzulegen und der Schulleitung zur Genehmigung vorzulegen.
Im Rahmen von Austauschprogrammen besteht für die Schüler der Klassenstufen 6 bis 12 die Möglichkeit zu einer weiteren Sprachreise in den englischen oder französischen Sprachraum. Die endgültige Entscheidung obliegt der Schulleitung.
Die gültigen Erlasse und Verordnungen sind zu berücksichtigen.
Dieses Programm bedarf der Überprüfung bzw. Fortführung spätestens im Schuljahr 2013/2014!