Der Geschichtsunterricht soll den Schülern die Fähigkeit vermitteln, sich mit den geschichtlichen Elementen, Strukturen und Abläufen auseinanderzusetzen und somit ein historisches und vor allem selbstständiges Urteilsvermögen zu entwickeln.
Grundlegende Voraussetzungen, um an der Gestaltung und Erhaltung der Demokratie teilzuhaben, sind, dass sich der Schüler mit Denkmustern, Wertmaßstäben und Lebensgewohnheiten fremder Epochen beschäftigt. Darüber hinaus vermittelt der Geschichtsunterricht einen Einblick in die Verschiedenheit menschlicher Daseinsformen und auch die Fähigkeit, sich in Gruppen und Individuen, die am historischen Prozess beteiligt haben, hineinzuversetzen.
Mit all diesen Erkenntnissen wird somit das Leben in einer pluralen Welt bereitgestellt.
Diese und folgende Ausführungen basieren auf den Lehrplänen des Landes Schleswig-Holstein des Faches Geschichte.