Sekundarstufe I (Orientierungs- und Mittelstufe)

Leistungsbewertung

Die Benotung erfolgt auf der Grundlage von Unterrichtsbeiträgen und Leistungsnachweisen.

 

Die Zeugnisnote setzt sich zusammen aus den Noten für die Unterrichtsbeiträge und für die Leistungsnachweise. Bei der Gesamtbewertung hat der Bereich Unterrichtsbeiträge gegenüber dem Bereich Leistungsnachweise ein stärkeres Gewicht. Über das Gewichtungsverhältnis im einzelnen entscheidet die Lehrkraft im jeweils konkreten Fall.

 

Unterrichtsbeiträge

sind z.B. (Lehrplan, Sek. I, S. 91-96): 

  • Beiträge zu Gruppen- und Unterrichtsgesprächen und zu deren Gelingen, z. B. zuhören, aufeinander eingehen, Kritik annehmen; 
  • Koordinations- und (Gesprächs-)Leitungsaufgaben; 
  • Erledigung von Einzel- und Gruppenaufträgen; 
  • Vorlesen und Vortragen, z. B. von literarischen Texten, Rollen im Darstellenden Spiel, Hörspiel;  
  • Hausaufgaben;  
  • Ergebnisse aus Frei-, Haus- und Halbjahresarbeit;  
  • schriftliche Überprüfungen (Tests bis zu 20 Minuten Dauer);  
  • schriftliche Übungen und Textproduktionen; • Überarbeitung von Texten; 
  • Protokolle; 
  • Referate; 
  • Buchvorstellungen;  
  • Lesetagebücher;  
  • Produkte aus Schreibwerkstätten;  
  • Beiträge zu Schul- und Klassenzeitungen;  
  • Produktionen mit audiovisuellen Medien, im Darstellenden Spiel. 

 

In die Beurteilung können auch solche Leistungen einbezogen werden, die die Schüler von sich aus zur Bewertung vorlegen. Bei allen Schreibarbeiten sollen die Schüler ein Rechtschreibwörterbuch benutzen.

 

 

Kriterien zur Beurteilung von Unterrichtsbeiträgen: 

  • Sprachrichtigkeit: Artikulation, Rechtschreibung, Zeichensetzung, Grammatik; 
  • Sprachliche Korrektheit und Angemessenheit: Wortwahl, Satzbau, Stil; 
  • Bezug zur Aufgabenstellung; 
  • Verständnis vorgegebener Sachverhalte, Materialien, Textinformationen; 
  • Korrektheit der Ergebnisse; 
  • Menge des Stoffes und Entfaltung des Themas;  
  • Komplexität des Beitrages;  
  • Plausibilität der Lösungen;  
  • Adressaten- und Situationsbezug;  
  • Erzähl- und Darstellungsfähigkeit;  
  • Erörterungs- und Argumentationsfähigkeit;  
  • Analysefähigkeit;  
  • Abstraktionsfähigkeit;  
  • Transferfähigkeit;  
  • Interaktions- und Teamfähigkeit;  
  • Kreativität;  
  • Selbständigkeit;  
  • Selbstkritik.    

 

 

Leistungsnachweise

In den Klassenstufen 5 bis 9 des acht- wie des neunjährigen Bildungsganges werden vom Schuljahr 2010/11 an im Fach Deutsch in jedem Schuljahr jeweils fünf gleich zu gewichtende Leistungsnachweise erbracht, vier schriftliche Klassenarbeiten und ein mündlicher Nachweis: 

  1. eine Klassenarbeit zur Rechtschreibung, Zeichensetzung oder Grammatik; 
  2. drei Klassenarbeiten in Form von Textproduktionen (Aufsätzen), davon eine kreative; 
  3. ein mündlicher Nachweis (in Form eines Referats, eines Vortrags, einer Rede oder einer Präsentation), bei dem nur die aktuelle Darstellung als Leistungsnachweis gewertet wird, während die vorher erarbeiteten  Teile als Unterrichtsbeiträge zählen. 

In Klassenstufe 10 des neunjährigen Bildungsgangs werden vom Schuljahr 2010/11 an im Fach Deutsch in jedem Schuljahr vier gleich zu gewichtende Leistungsnachweise erbracht: 

  1. drei Klassenarbeiten in Form von Textproduktionen (Aufsätzen), davon eine kreative; 
  2. ein mündlicher Nachweis (in Form eines Referats, eines Vortrags, einer Rede oder einer Präsentation), bei dem nur die aktuelle Darstellung als Leistungsnachweis gewertet wird, während die vorher erarbeiteten  Teile als Unterrichtsbeiträge zählen.  

Bei Klassenarbeiten werden 1. der Inhalt, 2. der Aufbau und die Gedankenführung, 3. der Ausdruck und 4. die Sprachrichtigkeit etwa gleich gewichtet. Die Gesamtnote sollte nicht besser sein als die Inhaltsnote.    

 

Letzte Änderung : 11. November 2011, 18:51:20 Ralf-Henning Steinmetz