Leistungsbewertung
Die Benotung erfolgt auf der Grundlage von
Leistungsnachweisen und Unterrichtsbeiträgen.
Unterrichtsbeiträge sind z.B.
(Lehrplan, Sek. I, S. 91-96)
- Beiträge zu Gruppen- und Unterrichtsgesprächen und zu deren
Gelingen, z. B. zuhören, aufeinander eingehen,
Kritik annehmen;
- Koordinations- und (Gesprächs-)Leitungsaufgaben;
- Erledigung von Einzel- und Gruppenaufträgen;
- Vorlesen und Vortragen, z. B. von literarischen Texten, Rollen im
Darstellenden Spiel, Hörspiel;
- Hausaufgaben;
- Ergebnisse aus Frei-, Haus- und Halbjahresarbeit;
- schriftliche Überprüfungen (Tests bis zu 20 Minuten Dauer);
- schriftliche Übungen und Textproduktionen;
• Überarbeitung von Texten;
- Protokolle;
- Referate;
- Buchvorstellungen;
- Lesetagebücher;
- Produkte aus Schreibwerkstätten;
- Beiträge zu Schul- und Klassenzeitungen;
- Produktionen mit audiovisuellen Medien, im Darstellenden Spiel.
In die Beurteilung können auch solche Leistungen
einbezogen werden, die die Schüler von sich aus zur Bewertung vorlegen. Bei
allen Schreibarbeiten sollen die Schüler ein Rechtschreibwörterbuch
benutzen.
Kriterien zur Beurteilung von Unterrichtsbeiträgen:
- Sprachrichtigkeit: Artikulation, Rechtschreibung, Zeichensetzung,
Grammatik;
- Sprachliche Korrektheit und Angemessenheit: Wortwahl, Satzbau, Stil;
- Bezug zur Aufgabenstellung;
- Verständnis vorgegebener Sachverhalte, Materialien,
Textinformationen;
- Korrektheit der Ergebnisse;
- Menge des Stoffes und Entfaltung des Themas;
- Komplexität des Beitrages;
- Plausibilität der Lösungen;
- Adressaten- und Situationsbezug;
- Erzähl- und Darstellungsfähigkeit;
- Erörterungs- und Argumentationsfähigkeit;
- Analysefähigkeit;
- Abstraktionsfähigkeit;
- Transferfähigkeit;
- Interaktions- und Teamfähigkeit;
- Kreativität;
- Selbständigkeit;
- Selbstkritik.
Auf Beschluss der Fachkonferenz werden in jedem
Schuljahr folgende Leistungsnachweise erbracht (zwei mündliche Prüfungen und fünf
bzw. vier Klassenarbeiten):
- Orientierungsstufe: ein Vortrag (ausdrucksvolles
Vortragen eines Gedichtes oder eines Prosatextes); eine Buchvorstellung oder
ein Referat; fünf Klassenarbeiten: drei Textproduktionen, darunter eine
kreative, ein Grammatiktest und ein Diktat.
- Mittelstufe: ein Vortrag (ausdrucksvolles
Vortragen eines Gedichtes oder eines Prosatextes); eine Buchvorstellung oder
ein Referat; fünf Klassenarbeiten: drei Textproduktionen, darunter eine
kreative, ein Grammatiktest oder ein Diktat.
Bei Klassenarbeiten werden 1. der Inhalt, 2. der
Aufbau und die Gedankenführung, 3. der Ausdruck und 4. die Sprachrichtigkeit
etwa gleich gewichtet. Die Gesamtnote sollte nicht besser sein als die
Inhaltsnote.
Die Zeugnisnote setzt sich zusammen aus den Noten für
die Unterrichtsbeiträge und für die Leistungsnachweise. Bei der Gesamtbewertung
hat der Bereich Unterrichtsbeiträge gegenüber dem Bereich Leistungsnachweise
ein stärkeres Gewicht. Über das Gewichtungsverhältnis im einzelnen entscheidet
die Lehrkraft im jeweils konkreten Fall.
Letzte Aenderung: 22. Februar 2009, 20:55:22 Hauke Ziehm