Der Philosophieunterricht am Gymnasium Neustadt

Das Fach Philosophie wird von Herrn Steinmetz unterrichtet. 

Die folgende Darstellung entstand im Mai 2008 auf der Grundlage eines Papiers von Monika Krah- Schulte, Studienleiterin für das Fach Philosophie am IQSH und Vorsitzende der Fachkonferenz Philosophie an der Jungmannschule Eckernförde. Eine Reihe von Formulierungen wurde wörtlich übernommen, der Text jedoch insgesamt gründlich überarbeitet. 

Welche Kinder nehmen am Philosophieunterricht teil?

Am Kreisgymnasium Neustadt werden die Fächer Philosophie, Evangelische Religion und Katholische Religion in den Klassen- bzw. Jahrgangsstufen 5, 7 und 8 sowie 11, 12 und 13 als ordentliche Lehrfächer unterrichtet (im Schuljahr 2008/09 zum letzten Mal auch in Klassenstufe 6). In der Regel erhalten alle Schüler, die katholisch oder evangelisch getauft sind, Religionsunterricht. Alle übrigen Kinder, ganz gleich, ob sie einer an- deren oder gar keiner Glaubensgemeinschaft angehören, erhalten Philosophieunterricht. Sind Eltern mit der vorgesehenen Zuteilung nicht einverstanden, können sie ihre ge- tauften Kinder schriftlich vom Religionsunterricht abmelden bzw. nicht katholisch oder evangelisch getaufte Kinder zum Religionsunterricht anmelden (Schlesw. - Holst. Schulgesetz, §7, Abs. 2). Um die Unterrichtsverteilung planen zu können, bitten wir Sie, Ihre Entscheidung bei der Anmeldung, spätestens aber bis zum Schuljahresbeginn zu treffen. Mit der Vollendung des 1. Lebensjahres sind Kinder religionsmündig und dürfen sich unabhängig vom Wunsch ihrer Eltern selbständig schriftlich vom Religionsunterricht abmelden bzw. neu zum Religionsunterricht anmelden. Ein Wechsel zwischen Philosophie und Religion sollte stets zu den Zeugnissen in der Mitte und am Ende des Schuljahres erfolgen, damit die Schulleitung die Unterrichtsverteilung planen kann.
Der zeitliche Umfang des Religions- und Philosophieunterrichts beträgt in der Klassenstufe 5 drei Wochenstunden. In den Klassenstufen 7 und 8 und in der Oberstufe werden die drei Fächer zweistündig unterrichtet. Die Teilnahme am Religions- oder Philosophieunterricht ist in der Oberstufe bis zum Abitur verpflichtend. 

Letzte Aenderung: 22. März 2009, 21:01:10 Ralf-Henning Steinmetz