Fahrtenprogramm
Schüler, Eltern und Lehrer unterstützen die Klassenfahrten, Projektreisen, Kursfahrten und Austauschprogramme als wichtige Bestandteile des Schullebens. Sie dienen der Verbesserung der Klassengemeinschaft, der Erweiterung des Fachwissens, der Fremdsprachenkompetenz und des kulturellen Horizontes, der politischen Bildung, der Auseinandersetzung mit anderen Kulturen sowie dem Aufbau und der Pflege internationaler Beziehungen und Partnerschaften.
Seit der Einführung des achtjährigen Bildungsganges findet in der Orientierungs-, Mittel– und Oberstufe jeweils eine Fahrt statt, die in Absprache mit den Eltern und Schülern der jeweiligen Klasse in der Regel vom Klassenlehrer organisiert und durchgeführt wird. Für die Oberstufe koordiniert der Oberstufenleiter rechtzeitig die Fahrt (Klassenfahrt oder „Kursfahrt”, Termine).
Die Klassen– oder Kursfahrten sollen die Gemeinschaft stärken und unter einem inhaltlichen Schwerpunkt stehen (z.B. fachlich, kulturell, sportlich, politisch, beruflich etc.). Ziele, Inhalte, Kostenrahmen und Dauer der Klassen– und Kursfahrten werden von den begleitenden Lehrern vorgeschlagen und mit den Schülern und Eltern der Lerngruppe gemeinsam erörtert und festgelegt. An diesen Fahrten nehmen grundsätzlich alle Schüler der Klasse bzw. des Jahrgangs oder der Lerngruppe teil. Alle Fahrten müssen von der Schulleitung genehmigt werden.
Richtwerte für die Dauer, den Zeitraum und die Kosten der drei vorgesehenen Fahrten:
Orientierungsstufe | Mittelstufe | Oberstufe | |
---|---|---|---|
Dauer | bis zu 5 Tage | bis zu 7 Tage | bis zu 10 Tage |
Zeitraum | 2. Hj. Klasse 5 oder 1. Hj. Klasse 6 (Aug. bis Dez.) | 2. Hj. Klasse 8 oder 1. Hj. Klasse 9 (desselben Kalenderjahres) | in Q1 |
Kosten (max.) | 235,- Euro | 380,- Euro | 660,- Euro |
In den maximalen Kosten für die Fahrt sollen alle anfallenden Kosten für Unterbringung (inkl. Vollpension bei Fahrten in den Klassenstufen 5 bis 9 und Halbpension bei Fahrten in der Oberstufe), Fahrtkosten und Eintrittsgelder enthalten sein. Ist dies nicht der Fall, darf der maximale Kostenrahmen nicht voll ausgeschöpft werden.
Bei jeder dieser Fahrten wird ab 2016 bis 2018 jährlich jeweils eine Kostensteigerung von 3% aufgerundet auf ganze Euro angesetzt.
Im Einzelfall sind Abweichungen von den Richtwerten möglich und benötigen deshalb einer Genehmigung durch die Schulleitung.
Eltern, die Schwierigkeiten bei der Finanzierung haben, können auf Antrag des Klassenlehrers von der Schule mit einer Kostenbeteiligung unterstützt werden.
Zusätzlich zu den Kurs– und Klassenfahrten können Projektfahrten stattfinden. Ziele, Inhalte und der Kostenrahmen einer solchen zusätzlichen Fahrt sind mit den betroffenen Schülern und Eltern gemeinsam festzulegen und der Schulleitung zur Genehmigung vorzulegen. Außerdem soll vor Genehmigung der Projektfahrt eine Information und Anhörung der Klassenkonferenzmitglieder erfolgen.
Im Rahmen von Austauschprogrammen besteht für die Schüler der Jahrgangsstufen 6 bis Q2 die Möglichkeit zu einer weiteren Sprachreise in den englischen oder französischen Sprachraum. Die endgültige Entscheidung darüber obliegt der Schulleitung.
Die gültigen Erlasse und Verordnungen sind bei der Durchführung aller Fahrten zu berücksichtigen.