Unser Gymnasium bedarf wie jede Gemeinschaft einer Ordnung, die das Zusammenarbeiten, ‑lernen und ‑leben so regelt, dass die Ziele der Schule in einer für uns alle angemessenen und angenehmen Atmosphäre erreicht werden können. Die Regeln der Hausordnung, die wir – Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern – vereinbart haben, sollen unsere Schule zu einem Raum machen, in dem wir alle respektvoll, hilfsbereit und in gegenseitigem Vertrauen zusammenwirken, um ein konfliktarmes Miteinander zu ermöglichen.
A. Regelungen für den Ablauf des Schulalltags
- Fahrräder werden zum Fahrradkeller geschoben, dort abgestellt und angeschlossen. Beschädigungen und auffälliges Herumhantieren an den Rädern sollen unverzüglich im Sekretariat gemeldet werden. Wegen der Raumknappheit im Fahrradkeller kann die Schulleitung einen Einzugsbereich festlegen, aus dem die Schülerinnen und Schüler mit dem Fahrrad zur Schule kommen dürfen.
- Schulfremde Personen werden gebeten, sich auf direktem Weg im Sekretariat anzumelden.
- Besuche im Sekretariat und am Lehrerzimmer sollten nur in wichtigen Angelegenheiten und möglichst einzeln erfolgen.
- Wertgegenstände und höhere Geldbeträge sollen zu Hause gelassen werden, da die Schule keine Haftung übernimmt.
- Fundsachen werden im Sekretariat oder – stammen sie aus dem Sportbereich – bei einem Sportlehrer abgegeben.
- Können Schülerinnen und Schüler aus persönlichen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, informieren die Erziehungsberechtigten am ersten Fehltag das Sekretariat darüber telefonisch oder schriftlich bis 8.30 Uhr. Bei der Rückkehr in den Unterricht legt die Schülerin bzw. der Schüler der Klassenleitung die Abwesenheitsbestätigung der Eltern oder ein ärztliches Attest vor. Diese Regelung gilt für volljährige Schülerinnen und Schüler sinngemäß.
- Erkrankt eine Schülerin oder ein Schüler im Laufe des Unterrichtsvormittags und möchte nach Hause entlassen werden, muss die Klassenleitung, der Tutor, die Tutorin oder die unterrichtende Fachlehrkraft um Beurlaubung gebeten werden. Das Sekretariat verständigt die Eltern oder eine andere genannte Person. Diese holen die Schülerin bzw. den Schüler entweder persönlich ab oder tragen die Verantwortung für deren Nachhauseweg. Volljährige Schülerinnen und Schüler melden sich im Krankheitsfall bei der Lehrkraft der nachfolgenden Unterrichtsstunde ab.
- Bei Vorfällen in der Schule, die der Hilfe von außen bedürfen (Polizei, THW, Krankenwagen u. ä.), ist umgehend das Sekretariat zu benachrichtigen.
- Anträge auf ganztägige Befreiung sind möglichst frühzeitig, spätestens einen Tag vorher, schriftlich an die Klassenleitung zu richten. Arzt-, Führerschein-, Musterungstermine u. ä. sollten nach Möglichkeit außerhalb der Unterrichtszeiten vereinbart werden.
- Die Schulleitung, die Lehrkräfte, der Hausmeister, das übrige Verwaltungspersonal sowie beauftragte Schülerinnen und Schüler des KGN üben die Aufsicht aus und sind weisungsberechtigt.
B. Pausenregelung
- Während der zwei großen Hofpausen stehen den Schülerinnen und Schülern folgende Aufenthaltsorte zur Erholung und Entspannung zur Verfügung:
- der Schulhof (das ist der gepflasterte Bereich vor dem Pausengang und der zwischen den Oster– und Herbstferien zugewiesene Bereich vor der Kletterwand,
- die Pausenhalle,
- die Mensa und das Erdgeschoss um die Mensa herum,
- der Pausengang mit dem Glaskasten.
- Sport– und Grünanlagen dürfen nicht betreten werden. Durch die Schulleitung können weitere Bereiche zweckgebunden zugelassen werden.
- Spiele während der Pausen dürfen keine Gefahr für beteiligte und unbeteiligte Personen darstellen. Zum Ballspielen auf dem Schulhof sind nur Softbälle zugelassen. Im Winter darf aus Rücksicht auf andere nicht mit Schneebällen geworfen werden. Das Fußballspielen ist nur in dem dafür vorgesehen Bereich erlaubt. In Konfliktfällen können sich die Schülerinnen und Schüler an die Aufsicht führende Lehrkraft wenden.
- Für die Sauberkeit des Schulhofes und des Schulgeländes sowie der Mensa sind wochenweise Klassen verantwortlich, die am Informationsbrett im Pausengang genannt sind.
- Nach dem Vorklingeln am Ende der beiden großen Pausen bzw. dem Ende der Mittagspause begeben sich alle Schülerinnen und Schüler unverzüglich zu ihren Fachräumen.
C. Verhalten innerhalb des Schulgebäudes und auf dem Schulgelände
- Während der Unterrichtszeit ist im und außerhalb des gesamten Schulgebäudes Lärm zu vermeiden. Die einzelnen Flure vor den Unterrichtsräumen, dem Lehrerzimmer sowie allen weiteren Räumen, wo sich keine Schließfächer befinden, sind weder Aufenthaltsräume noch Spielplätze. Findet der Unterricht in der Aula, im Computer-, Ton– oder Konferenzraum statt, warten die Schülerinnen und Schüler ruhig in der Pausenhalle, bis sie von ihrer Fachlehrkraft abgeholt werden.
- Ist fünf Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch keine Lehrkraft anwesend, verständigt der Klassensprecher bzw. die Klassensprecherin das Lehrerzimmer oder das Sekretariat.
- Wer Einrichtungsgegenstände oder schuleigene Bücher fahrlässig oder vorsätzlich beschädigt, ist zur Ersatzleistung verpflichtet. Laut Schulkonferenzbeschluss gilt: Alle ausgeteilten Bücher müssen innerhalb einer Woche eingeschlagen werden. Dieses soll vom Fachlehrer überprüft und der Bibliotheksleitung mitgeteilt werden. Nur eingeschlagene Bücher werden zurückgenommen. Sachbeschädigungen am Schulgebäude oder an Einrichtungsgegenständen sind umgehend dem Hausmeister, dem Sekretariat oder einer Lehrkraft, Beschädigungen an Büchern den jeweiligen Fachlehrkräften zu melden.
- Das Verlassen des Schulgeländes ist Schülerinnen und Schülern bis einschließlich Klassenstufe 10 aus Versicherungsgründen erst nach offiziellem Unterrichtsschluss gestattet.
D. Nutzung und Verhalten in den Fachräumen
- Alle am Schulleben Beteiligten sollen sich gemeinsam für die Ordnung, Ruhe, Sauberkeit und Sicherheit in den Unterrichtsäumen verantwortlich fühlen. Die Schonung der Einrichtungsgegenstände und die sorgsame Behandlung des Mobiliars sind deshalb die selbstverständliche Pflicht aller Benutzer.
- Aus Sicherheitsgründen (elektrische Installation, Chemikalien, Maschinen u. a.) dürfen die Fachräume nur in Begleitung der zuständigen Lehrkraft betreten werden. Heizkörper und Fensterbänke sind keine Sitzgelegenheiten.
- Die individuelle Einrichtung und Ausgestaltung des Raumes wird von allen respektiert.
- Das Essen und Trinken ist nur mit Zustimmung der jeweiligen Fachlehrkraft gestattet.
- Für Sonderfachräume (Physik-, Chemie-, Biologie-, Computer-, Musik-, Ton-, Kunsträume, Aula, Sporthallen …) sowie die Mensa gelten zusätzlich spezielle Benutzerordnungen: Der untere Bereich der Mensa ist als Speisesaal für die Zeit während der großen Pausen und der des Mittagsessens gedacht. Als Aufenthaltsort zur Erledigung von Hausaufgaben oder zur Einbindung in den Unterricht für Gruppenarbeiten ist er nicht vorgesehen. Der obere Bereich der Mensa soll nicht als Essensraum genutzt werden. Das Essen in der Schule ist nur in den für die Pausen vorgesehenen Bereichen ohne Teppich erlaubt.
E. Weitere Bestimmungen
Für den Brand– und Katastrophenfall gelten besondere Anweisungen. Bei Feueralarm sind die genauen Einzelheiten dem Alarmplan zu entnehmen, der in allen Fachräumen aushängt. Der Alarmplan ist Bestandteil dieser Hausordnung.
F. Besondere Vereinbarungen
Diese Sondervereinbarungen sollen Konflikten in speziellen Situationen vorbeugen und die Diskussion über Veränderungen im Schulalltag und die Weiterentwicklung der Hausordnung anregen und fördern.
Private elektronische Geräte aller Art wie zum Beispiel Laptops, Netbooks, Tablet-Rechner, Smartphones, Spielekonsolen, MP3-Player oder Mobiltelefone dürfen in der Schule und bei schulischen Veranstaltungen ausschließlich für schulische Zwecke auf Anordnung eines Lehrers eingeschaltet werden.
- Durchführung: Elektronische Geräte dürfen für die Benutzung außerhalb der Schule mitgeführt, in der Schule und bei schulischen Veranstaltungen jedoch nur für schulische Zwecke auf Anordnung eines Lehrers eingeschaltet oder hervorgeholt werden.
- Sanktion: Bei Verstößen gegen diese Regeln werden die Geräte nach § 25 SchulG weggenommen und beim Schulleiter deponiert. Dort müssen sie am Ende des Schultages persönlich abgeholt werden.
- Ausnahme 1: Will ein Schüler bei Krankheit oder Unterrichtsausfall seine Eltern mit einem privaten Telefon informieren, muss er sich unmittelbar zuvor von einem Lehrer die Erlaubnis dazu geben lassen.
- Ausnahme 2: Von diesen Regeln unberührt ist die im Schulprogramm für die Oberstufe festgelegte eigenverantwortliche Verwendung von Laptops, Netbooks oder Tablets als Arbeitsmitteln im Unterricht, in den Klausuren und Klassenarbeiten und zur Vor– und Nachbereitung des Unterrichts.
- Ergänzung: Das heimliche Fotografieren bzw. Filmen von Personen oder das heimliche Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes im Unterricht sind Straftaten nach § 201 StGB.